Ferienwohnung oder Ferienhaus – Die familienfreundliche Alternative zum Hotel

Legen Sie im Urlaub hohen Wert auf Selbstständigkeit und eigenständige Planung? Dann kann eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus für Sie genau das richtige sein. Sie sind absolut frei in der Gestaltung Ihrer Urlaubstage und können beispielsweise in der Küche Ihrer gebuchten Wohnung Ihre Mahlzeiten selbst zubereiten. Ferienwohnungen und Ferienhäuser unterscheiden sich noch einmal deutlich von Pensionen und Hotels, bringen aber durchaus jede Menge Vorteile mit sich.




Ferienwohnungen und Ferienhäuser eignen sich hervorragend für Urlaub mit der ganzen Familie oder auch mit einer größeren Gruppe von Freunden. Der Vorteil liegt hier sowohl im hohen Platzangebot als auch in der Kostenersparnis. Die Miete für die Wohnungen und Häuser werden in der Regel pro Woche genannt – unabhängig davon, wie viele Personen untergebracht sind. Je größer Ihre Reisegruppe ist, desto niedriger liegen somit die Kosten pro Person. Aber auch für Paare sind kleine, gemütliche Wohnungen eine schöne Idee für eine ungestörte und uneingeschränkte Erholung.

Unterschiede zwischen einer Ferienwohnung und einem Ferienhaus

Wenn Sie ein Ferienhaus mieten, steht Ihnen während Ihres Aufenthalts das gesamte Haus mit seiner zugehörigen Nutzfläche zur Verfügung, und zwar einschließlich aller Räume und Außenanlagen, die zum Grundstück gehören. Eine Ferienwohnung ist im Gegensatz dazu eine eigenständige, in sich geschlossene Wohneinheit in einem Gebäude. Dabei können sich auch mehrere Wohnungen in einem Haus befinden. Ob und in welchem Umfang Sie weitere Bereiche wie zum Beispiel den Garten, den Keller, Carport usw. nutzen können, legt der Vermieter fest.

Die Ausstattung von Ferienwohnung und Ferienhaus

ferienhaus in den bergenFerienwohnungen und Ferienhäuser sind in der Regel auf mehrere Gäste ausgerichtet und setzen einen Aufenthalt von mehreren Tagen oder Wochen voraus. Die Anzahl der Schlafzimmer und Schlafgelegenheiten hängt von der Größe der Wohneinheit ab. Kleinere Wohnungen sind oft für zwei Personen geeignet, große Ferienhäuser können bis zu zwölf (in Ausnahmefällen sogar mehr) Gäste aufnehmen.

Ferienwohnungen und -häuser sind mit Küche, Wohnzimmer, häufig einem Essbereich, einem Bad und ggf. mit Balkon und/oder Terrasse ausgestattet. Liegt die Wohnung im Parterre, können Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Teil des Gartens mit nutzen. Bei Ferienhäusern ist dies in der Regel ohnehin der Fall. Viele Vermieter stellen Ihnen Gartenmöbel und einen Grill zur Verfügung; auch ein kleiner Spielplatz für Kinder ist oft vorhanden.

Die Unterkünfte sind in der Regel zeitgemäß ausgestattet und bieten ein modernes TV-Gerät, Stereoanlage, Telefon, WLAN, Waschmaschine und vieles mehr. Geschirr, Besteck und Haushaltsartikel finden Sie in oft mehr als ausreichender Menge vor. Viele Vermieter stellen selbst Bettwäsche zur Verfügung. Andere bitten darum, dass Sie Ihre Bettwäsche selbst mitbringen, oder verlangen einen Aufpreis.

In einem Wandschrank oder einer kleinen Abstellkammer finden Sie häufig Reinigungsgeräte wie Staubsauger, Wischmopp, Handfeger und Schaufel, Putzmittel etc. Auch Bügelbrett und Bügeleisen stehen Ihnen in der Regel zur Verfügung, vor allem dann, wenn sich in der Wohnung eine Waschmaschine befindet.

Die Mahlzeiten in einer Ferienwohnung

ferienwohnung für die ganze familieIn der Regel sind Sie hinsichtlich dessen, wann und was Sie essen, völlig frei. Die Küchen in den Ferienhäusern und -wohnungen sind mit allem, was Sie zum Kochen, Braten etc. benötigen, bestens ausgestattet. Sie finden einen Kühlschrank mit Eisfach oder sogar eine Kühl-Gefrier-Kombination, einen funktionierenden Herd, eine Arbeitsplatte, Küchengeräte, Hausrat, Hilfsmittel, Messersets und vieles mehr. Manche Küche ist zusätzlich mit einer Geschirrspülmaschine ausgestattet.

Ist Ihre Wohnung an ein dazugehörendes Hotel angeschlossen, haben Sie sicherlich die Möglichkeit, im dortigen Restaurant zu frühstücken und mittags und/oder abends eine warme Mahlzeit zu bekommen. Ob diese Leistungen im Übernachtungspreis enthalten sind, können Sie erfragen, wenn Sie die Ferienwohnung mieten.

Grundsätzlich sind Sie jedoch Selbstversorger. Fehlt Ihnen nach einem erlebnisreichen und unterhaltsamen Tag die Lust zum Kochen, nutzen Sie doch einfach die Gelegenheit und entdecken Sie die regionalen Spezialitäten in den Restaurants vor Ort. Ihr Vermieter wird Ihnen auf Wunsch bestimmt gute Empfehlungen aussprechen.

Der Service in einem Ferienhaus

Ist Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus einem Gasthof, einem Bauernhof oder einem anderen Haus angeschlossen und liegt diese in unmittelbarer Nähe, können Sie gegebenenfalls zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen. So gibt es beispielsweise einen morgendlichen Brötchenservice, das Angebot über Reitstunden, die Nutzung von Sauna und Schwimmbad und ähnliches.

ferienhaus am meerEine regelmäßige Reinigung des Ferienhauses oder der Wohnung ist in der Regel nicht vorgesehen. Im Angebot des Vermieters wird dann ein pauschaler Betrag für die Endreinigung angegeben und auf die Miete aufgerechnet. Sie haben aber die Möglichkeit, entweder selbst zum Staubsauger zu greifen oder mit dem Vermieter eine Grundreinigung in gewissen Abständen als Zusatzleistung gegen Aufpreis zu vereinbaren. Am besten erkundigen Sie sich gleich, wenn Sie Ihr Ferienhaus mieten.

Reisen mit Hund

Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern gelten ähnliche Bedingungen wie bei anderen Unterkünften auch. Manche Vermieter möchten keine Tiere unterbringen, andere wiederum heißen Ihren Hund herzlich willkommen. Egal, welche Gewohnheiten Sie zu Hause pflegen – in der Ferienunterkunft sind Bett und Sofa für den Vierbeiner selbstverständlich tabu.

Manche Vermieter stellen für Ihren Hund eine Schlafmöglichkeit und sogar Näpfe zur Verfügung und legen zur Begrüßung einen kleinen Leckerbissen auf die Decke. Fragen Sie gegebenenfalls nach weiteren Bedingungen: Darf der wohlerzogene Hund allein in der Wohnung bleiben? Darf er in den Garten? Kann er vielleicht sogar vom Vermieter kurzzeitig beaufsichtigt werden?

Klären Sie auf jeden Fall im Vorfeld den Umfang Ihrer Tierhalter-Haftpflicht ab. Sollte Ihr Hund Schäden im Haus oder auf dem Garten verursachen, können Sie entspannt reagieren und den Schaden über Ihre Versicherung regulieren lassen.